CDU beantragt die Aufhebung der städtischen Baumschutzsatzung

Die Baumschutzsatzung der Stadt Bad Oeynhausen erfüllt den mit dem Satzungsbeschluss verfolgten Zweck seit langem nicht mehr. Der Verwaltungsaufwand ist unverhältnismäßig.
"Die Baumschutzsatzung der Stadt Bad Oeynhausen erfüllt den mit dem Satzungsbeschluss verfolgten Zweck seit langem nicht mehr. Das deutlich gestiegene Umweltbewusstsein der Bürger und die ohnehin bestehenden höherrangigen Baumschutzregeln nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i. V. m. dem Landschaftsgesetz NRW machen eine Überregulierung durch eine kommunale Baumschutzsatzung unnötig. Die bestehende Satzung führt darüber hinaus häufig zu erheblichen Einschränkungen bei wünschenswerten Maßnahmen im Rahmen der Stadtentwicklung und vor allem zur vorzeitigen Fällung von erhaltenswerten Bäumen zur Vermeidung von eigentumseinschränkenden Regulierungen durch die bestehende kommunale Baumschutzsatzung. Die Haushaltseinsparungen belaufen sich durch Aufhebung der Satzung auf 25.000,00 € pro Haushaltsjahr", erklärt Fraktionsvorsitzender Kurt Nagel.

Den Antrag finden Sie hier: