»Gefährliches Queren der B 61 in Dehme«

Kurt Nagel fordert Lösung von Stadtverwaltung und Straßen NRW

Bad Oeynhausen-Dehme (WB). Nachdem der Hahnenkamptunnel fertiggestellt ist und die Bedarfsampel in Höhe der Sparkassen-Zweigstelle nach Abschluss der Bauarbeiten entfernt wurde, offenbart sich für Radfahrer und Fußgänger ein Querungsproblem im Verlauf der B 61 in Dehme, meint CDU-Fraktionschef und Bürgermeisterkandidat Kurt Nagel.

Insbesondere durch den Wegfall unwesentlich durch Verkehr belasteter Straßen im Rahmen des Neubaus der Nordumgehung fänden Radfahrer, insbesondere Schüler und Fußgänger, die von der Großen Heide kommend jetzt die Straße Auf der Goldkuhle nutzten, in diesem Bereich keine gesicherte Querungsmöglichkeit. »Es gibt zwar eine Ampelanlage an der Einmündung der Hahnenkampstraße, aber es entspricht nicht der Lebenswirklichkeit, dass Radfahrer oder Fußgänger zur Überquerung der B 61 eine nicht unwesentliche Wegstrecke in Gegenrichtung zurücklegen«, sagt Kurt Nagel.

Radfahrer würden deshalb aus der Goldkuhle kommend nach links in Richtung Norden an der B 61 abbiegen und sich damit verkehrswidrig verhalten, da sie den Radweg auf der falschen Straßenseite benutzten. »Auf jeden Fall muss hier zunächst über eine verkehrsrechtliche Anordnung entschieden werden, den Radweg in beide Richtungen benutzen zu dürfen. Eine befriedigende Lösung ist das nicht.« Die Errichtung einer Querungshilfe oder Ampel an der Einmündung Goldkuhle dürfe aus verkehrsfachlicher Beurteilung aufgrund der Einsicht schwierig sein. »Deshalb erscheint es mir eher möglich, an der Einmündung der Straße Hansmeiers Feld die Errichtung einer Querungshilfe oder noch besser einer Anforderungsampel in Betracht zu ziehen«, führt Nagel aus und ergänzt, dass dies aber die Aufgabe der Verkehrsplaner sei. Nur, es müsse etwas geschehen.

In diese Betrachtungen sollte auch die eventuelle zukünftige Nutzung der Oberfläche des Hahnenkamptunnels für den Fuß- und Radverkehr vorausschauend mit einbezogen werden. Auch wenn eine Nutzung zwar durch die gestalterischen Vorgaben des zuständigen Landesbetriebes Straßen NRW und die tatsächliche Bebauung mit dem Technikgebäude, der planfestgestellten Ausgleichsfläche sowie erheblicher Pflanzabstände von mehr als 4,50 Meter zum Tunnel sehr eingeschränkt sei, solle sie in die Überlegung einbezogen werden. Zumindest lasse der landschaftspflegerische Begleitplan zur A 30 eine Entwicklung von Gras- und Staudenfluren auf der Tunnelabdeckung zu. Demzufolge könne auch über eine wassergebundene Wegeführung auf dem Tunnel nachgedacht werden, um über diese Verbindung den Naherholungsbereich der Werre- und Weserauen zu erreichen. »Eine Lösung, die Charme hat, allerdings von der Stadt Bad Oeynhausen zu finanzieren wäre und sich deshalb kurzfristig vor dem Hintergrund des Haushaltes nicht realisieren lässt«, macht Kurt Nagel abschließend deutlich