Bürgermeister lässt nach weiteren Beanstandungen der CDU- Fraktion erneut über den Haushalt 2016 beschließen

Grober Fehler bei Beschlussfassung zum Haushalt

CDU-Fraktionschef Kurt Nagel sagt es ganz klar : "Es ist völlig unverständlich, warum der Bürgermeister  seinen groben Fehler beim Haushaltsbeschluss 2016 nicht einfach zugibt."
Erneut gibt es Kontroversen im Zusammenhang mit dem Haushaltsbeschuss 2016 zwischen der CDU- Fraktion und dem Bürgermeister, wie bereits im Rahmen der Haushaltsberatungen hinsichtlich der Finanzierung der Stadtwerke Bad Oeynhausen.

Die CDU-Fraktion hat sowohl nach der Ratssitzung am 20. Mai 2016, als der angegriffene Haushaltsbeschluss gefasst wurde, als auch in der Ratssitzung am 11. Mai 2016 reklamiert, dass die Haushaltssatzung 2016 nicht ordnungsgemäß beschlossen worden ist.
Somit liegt bisher kein Haushalt vor, der Ausgaben rechtfertigt und genehmigungsfähig ist. Erlassene Grund- und Gewerbesteuerbescheide wären nichtig. Die Kommunalaufsicht, also der Landrat des Kreises Minden-Lübbecke, sah keinerlei Fehler in der Beschlussfassung und genehmigte mit Schreiben vom 4. Mai 2016, dass bei der Stadt Bad Oeynhausen erst am 11. Mai 2016 einging, sogar den Haushalt 2016. Auch nach der erneuten Beanstandung des Haushaltsbeschlusses durch die CDU-Fraktion erkannte die Kommunalaufsicht keinen Fehler in der Beschlussfassung, so die Aussage  der Stadtverwaltung Bad Oeynhausen. „Eine peinliche Leistung der Aufsicht“ so Nagel.
 
Ungeachtet der Einlassung des Kreises veranlasste der Bürgermeister jedoch sowohl eine interne als auch externe Prüfung des Haushaltsbeschlusses 2016. Die interne Prüfung durch den Stabsbereich Recht der Stadtverwaltung teilte die Auffassung der Kommunalaufsicht nicht, erkannte den fehlenden Gesamtbeschluss zum Haushalt und sieht darin Prozessrisiken. Ausdrücklich wurde festgestellt, dass ein Gesamtabschluss über die Haushaltssatzung nebst Anlagen fehlt, der gefasste Beschluss somit nicht den gesetzlichen Vorgaben des § 80 der Gemeindeordnung NRW entspricht. Weiterhin wurde festgestellt, dass es zu diesem Sachverhalt bisher keinerlei Rechtsprechung gibt. 
Die externe Prüfung wurde vom Städte- und Gemeindebund NRW durchgeführt und kommt zu dem Ergebnis: „Aus unserer Sicht wurde die Haushaltssatzung in der Sitzung des Rates der Stadt Bad Oeynhausen vom 20. April 2016 nicht ordnungsgemäß beschlossen“.
Des Weiteren wird ausgeführt, dass somit ein abschließender Beschluss über den Gesamthaushalt für den Städte- und Gemeindebund nicht erkennbar ist und deshalb zu einer erneuten Beschlussfassung geraten wird.  Damit ist festzustellen, dass die Kommunalaufsicht einen nicht ordnungsgemäß beschlossenen Haushalt genehmigt hat und an ihrer falschen Auffassung, der Haushalt sei rechtmäßig beschlossen worden, fest hält. 

Der Bürgermeister trifft in der Sachverhaltsdarstellung zu dem erneuten Haushaltsbeschluss in der Ratssitzung am 29. Juni 2016 die folgende Aussage: „Weder aus dem Gesetz noch aus der Rechtsprechung ergeben sich danach konkrete Hinweise, dass der vorliegende Beschluss vom 20. April 2016 nicht rechtmäßig zustande gekommen ist. Lediglich mit Blick auf das Prozessrisiko durch mögliche Klagen gegen Grund- und Gewerbesteuerbescheide scheint ein separater Gesamtbeschluss der Haushaltssatzung angeraten.“ 
Diese Aussage ist vorsätzlich falsch, denn aus dem Gesetz ergibt sich einwandfrei, dass der Beschluss nicht rechtmäßig ist, Rechtsprechung ist gar nicht vorhanden und wieso gibt es ein Prozessrisiko, wenn der Beschluss nicht zu beanstanden ist.
Diese Aussage trifft der Bürgermeister nach seinem desaströsen Haushaltsbeschluss dem Rat gegenüber wider besseres Wissen und versteigt sich final sogar noch zu der Feststellung: „Die Verwaltung sieht sich dadurch in ihrer Auffassung bestätigt, dass der Haushalt in der Sitzung vom 20. April rechtmäßig beschlossen worden ist. Um den Bürgerinnen und den Bürgern sowie den Gewerbetreibenden in der Stadt Bad Oeynhausen aber Rechtssicherheit zu garantieren, wird nun ein Gesamtbeschluss gefasst.“ 

Der Bürgermeister macht einen folgenschweren Fehler, versucht das zu vertuschen und es den Bürgern unserer Stadt auch noch als Entgegenkommen zu verkaufen. „Es ist unfassbar, wie hier von Bürgermeister Wilmsmeier die Wahrheit gebeugt wird“ stellt CDU-Fraktionschef Kurt Nagel verständnislos fest und ergänzt: „auch als ausgewiesener Fachmann muss man zu seiner Fehlern stehen und wenn sie noch so peinlich sind.“