Geschäftsordnungsantrag an den Bürgermeister

Sicherheit und Ordnung in Bad Oeynhausen – Aufgaben des Bürgermeisters und Einschätzung der Folgen des Abzugs polizeilicher Kräfte auf die Sicherheit und Ordnung

Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bad Oeynhausen hat den Bürgermeister aufgefordert, folgenden Tagesordnungspunkt in der nächsten Ratssitzung am 14. September zu behandeln:

Sicherheit und Ordnung in Bad Oeynhausen –  Aufgaben des Bürgermeisters und Einschätzung der Folgen des Abzugs polizeilicher Kräfte auf die Sicherheit und Ordnung

Der Bürgermeister möge in der Ratssitzung darstellen, wie er die Folgen des Abzugs polizeilicher Kräfte auf die Sicherheit und Ordnung in Bad Oeynhausen einschätzt. 
Durch Veröffentlichungen in den lokalen Medien wurde bekannt, dass der Landrat beabsichtigt, den Präsenzdienst der Polizeiwache Bad Oeynhausen in den Abend- und Nachtstunden einzustellen und das Kriminalkommissariat in Bad Oeynhausen zu schließen.
Der Bürgermeister hat als Ordnungsbehörde die Aufgabe, Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren. Dazu leistet die Polizei nach den Bestimmungen des Polizeigesetzes Vollzugshilfe (§§ 1,2 Ordnungsbehördengesetz NRW).

Bürger sehen durch die Aufgabe polizeilicher Präsenz und die Schließung der kriminalpolizeilichen Dienstelle die Sicherheit in der Stadt gefährdet und haben sich diesbezüglich mit Fragen an den Bürgermeister gewandt. In den Lokalzeitungen (24.08.2016) lässt der Bürgermeister über seinen Pressesprecher erklären, dass der Bürgermeister „zunächst die formellen Zuständigkeiten klären“ wolle. Ob der Bürgermeister in der Sache Kontakt zum Landrat aufgenommen hat, konnte der Pressesprecher nicht sagen.